Tierhalterhaftpflicht
Mit der Tierhalterhaftpflicht sich und Dritte finanziell absichern
Der rechtliche Begriff der Tierhalterhaftpflicht umschreibt die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte Regulierung von Tieren verursachte Schäden durch den jeweiligen Besitzer. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Schaden im Beisein des Tierhalters verursacht wurde oder unter Aufsicht einer Person, der Geschädigte kann seinen Schaden in jedem Fall beim Tierhalter geltend machen. Da der Tierhalter zudem mit seinem gesamten Privatvermögen für den verursachten Schaden haftet, dient eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorrangig dem Schutz des Tierhalters vor berechtigten Schadenersatzansprüchen. Im Rahmen der Beratung einer Versicherungsagentur werden Interessierte auf alle Versicherungstarife sowie die zur Verfügung stehenden Deckungssummen ausführlich informiert. Eine Versicherungsagentur befindet sich in allen größeren Städten wie etwa Kiel und somit auch stets direkt in Ihrer Nähe.
Welche Schäden werden durch die Tierhalterhaftpflicht abgedeckt?
Obwohl Tiere vor dem Gesetz rechtlich wie eine Sache behandelt werden, haben von Haustierenverursachte Schäden ganz reale Auswirkung auf die Vermögensverhältnisse ihrer Besitzer. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert alle entstandenen Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden. Als Obergrenze für die veranlassten Zahlungen gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Deckungssummen. Wird diese durch den Schaden überschritten, haftet wiederum der Tierhalter für die entstandene Differenz. Ist die genaue Ursache des Schadenablaufes ungewiss und muss die Schuldfrage per Gerichtsbeschluss ermittelt werden, fungiert die Tierhalterhaftpflicht ebenfalls als Rechtsschutzversicherung und kommt für die entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten auf. Für Schäden von Kleintieren, wie etwa Hamstern oder Kaninchen, die also überwiegend im eigenen Wohnraum gehalten werden, kommt in der Regel die Private Haftpflichtversicherung auf. Für größere Tiere wie Hunde oder Pferde, welche regelmäßigen Auslauf erhalten, brauchen die Tierhalter dagegen zur Absicherung der gesetzlichen Tierhalterhaftpflicht eine eigene Versicherung. Bei Fragen oder in Einzelfällen hält Ihre bevorzugte Versicherung alle für Sie hilfreichen Informationen bereit.
Regionale Gesetzgebung bei der Tierhalterhaftpflicht beachten
In jeder Stadt wie Kiel, Berlin oder München gelten die jeweiligen Gesetzgebungen zur Tierhaltung der zuständigen Bundesländer. Damit Tierhalter in einem Schadensfall nicht mit Problemen bei der Schadensregulierung rechnen müssen, ist es sinnvoll nicht nur die Vertragsbedingungen, sondern ebenfalls die gesetzlichen Verordnungen zur Tierhaltung genau zu studieren. Die Mitarbeiter einer Versicherungsagentur kennen nicht nur alle Tarife, sondern ebenfalls die aktuellen Hundeverordnungen und Tierhaltergesetzgebungen für Städte in Schleswig-Holstein wie Kiel oder Lübeck. So besteht die Tierhalterhaftpflicht ebenfalls in einem sachgemäßen Umgang mit dem jeweiligen Tier. Wird etwa die Leinenpflicht von Hundebesitzern verlässt und es passiert ein Verkehrsunfall oder Beißvorfall, kann die Versicherung nach einer genauen Prüfung die Zahlung verweigern oder nur zu Teilen entrichten. Da auch eine Unkenntnis der geltenden Gesetze nicht vor den Folgen schützt, kann sich das nötige Wissen und dementsprechende Handeln im Schadensfall nicht nur sprichwörtlich auszahlen.